Förderung von Schnellbussen im Verbandsgebiet des Nahverkehr Rheinland

Wegfahrender Bus in Stadt (verschwommene Bewegung).
Quelle: Peter Schaefer / EyeEm / Getty Images

Was umfasst die Förderung von Schnellbussen im Verbandsgebiet des Nahverkehr Rheinland?  

Der Zweckverband go.Rheinland fördert die Einrichtung von regionalen Schnellbuslinien. Hierbei handelt es sich um Verkehrsleistungen, die den SPNV im Linienverkehr ergänzen, indem sie:

  • Mittelzentren und Unterzentren ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV an ein benachbartes Mittel- oder Oberzentrum anbinden oder
  • räumliche Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren und Mittelzentren schließen.

An die Betriebszeiten und die Taktung werden besondere Anforderungen gestellt. So müssen die Schnellbuslinien montags bis freitags von spätestens 05.00 Uhr bis mindestens 21.00 Uhr verkehren und samstags von spätestens 09.00 Uhr bis mindestens 21.00 Uhr. Als Mindesttakt wird montags bis samstags ein 60-Minuten-Takt und sonntags ein 120-Minuten-Takt vorgegeben.
Antragsberechtigt für diese Förderung von Schnellbussen sind die  ÖPNV -Aufgabenträger im Verbandsgebiet des Zweckverbandes go.Rheinland.

Der Zweckverband go.Rheinland erstattet die durch die Einrichtung der regionalen Schnellbuslinie bzw. des damit verbundenen Bedienungsstandards entstehenden Kosten pauschal mit 0,75 Euro pro Fahrplankilometer.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Förderung? 

Die Fördermittel stammen aus der jährlichen Pauschale, die dem ZV NVR aus den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes gewährt werden (§ 11 ÖPNVG NRW – ÖPNV-Pauschale). Seit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit, regionale Schnellbuslinien über die SPNV-Aufgabenträger fördern zu lassen. Der Zweckverband go.Rheinland (damals noch Zweckverband Nahverkehr Rheinland) hat im November 2019 beschlossen, aus den SPNV-Betriebsmitteln zukünftig bis zu 3,3 Millionen Euro jährlich für die Förderung der Betriebskosten von regionalen Schnellbuslinien zur Verfügung zu stellen. Ab 2023 hat der Zweckverband go.Rheinland diese Finanzmittel auf über 4 Mio. Euro jährlich erhöht.

ZV NVR – Zweckverband Nahverkehr Rheinland, 2020: Schnellbusförderung, Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes. Zugriff: https://wir.gorheinland.com/, Mobilität, Förderprogramme, Schnellbus-Förderung [abgerufen am 28.12.2023].