Stellplatzsatzung

Was ist eine Stellplatzsatzung?

Eine Stellplatzsatzung ist eine örtliche Bauvorschrift. Sie ist in der Bauordnung der einzelnen Bundesländer verankert und regelt die Stellplatzpflicht für Kfz und Fahrräder. In einigen Bundesländern gilt eine subsidäre Regelung zu Stellplätzen. Das bedeutet, dass Kommunen auf ihre örtlichen Verhältnisse die Stellplatzsatzung anpassen können. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, so gilt die landesweite Regelung. 

Die Stellplatzregelungen und Stellplatzsatzungen von Kommunen sind bei Neubauten und wesentlichen Änderungen zu berücksichtigen. Die Richtzahlen für Stellplätze beziehen sich jeweils auf ein bestimmtes Nutzungsmaß beispielsweise auf die Anzahl der Wohneinheiten und können je nach Gemeindegebiet oder Qualität der ÖPNV -Erschließung variieren. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, dass durch Einzelfallermittlungen der tatsächliche Bedarf ermittelt wird, wenn offensichtliche Differenzen zwischen den pauschal ermittelten und dem tatsächlichen Bedarf bestehen. Die Herstellungspflicht bezieht sich immer auf die Mindestanzahl der herzustellenden Stellplätze, sodass der Bauherr auch eine größere Anzahl an Stellplätzen errichten lassen könnte. In Innenstädten kann jedoch auch eine Stellplatzbeschränkung vorgegeben werden, um die Straßen vom MIV zu entlasten. Jeder Stellplatz beansprucht inklusive der Zuwegung eine Fläche von ca. 20 m² bis 30 m². Die Refinanzierung der Stellplatzkosten wird meist auf alle Mieterinnen und Mieter umgelegt.

Ein großzügiges, kostenloses Parkraumangebot schafft einen Anreiz zur PKW -Nutzung. Durch eine Parkraumbewirtschaftung z. B. durch Parkdauerbeschränkung, Parkgebühren oder Beschränkung auf bestimmte Nutzerkreise kann das Kfz-Aufkommen gesteuert werden. 

Was ist das Ziel der Stellplatzsatzung?

Das Ziel der Stellplatzsatzung ist eine Entlastung des öffentlichen Straßenraums vom ruhenden Verkehr durch Stellplätze im privaten Raum. Die Stellplatzsatzung ist daher im engen Zusammenhang mit dem Parkraummanagement zu betrachten. Bei Neubauvorhaben kann mit geringen Stellplatzanforderungen ein geringerer Flächenverbrauch und Bodeninanspruchnahme erzielt werden, wodurch auch Baukosten eingespart werden können. Durch die Stellplatzverordnung können andere Verkehrsmittel wie z. B. das Fahrrad gefördert werden, indem Anforderungen an Radabstellanlagen in der Stellplatzsatzung verankert werden.

Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, 2020: Planungsinstrumente für eine nachhaltige Mobilität. Ein Handlungsleitfaden für die Planungspraxis. Berlin. Zugriff: https://www.srl.de/dateien/dokumente/de/FMV-Planungsinstrumente-fuer-nachhaltige-mobilitaet-Juni2020.pdf [abgerufen am 20.11.2023].

Zukunftsnetz Mobilität NRW, 2019: Kommunale Stellplatzsatzung. Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW. Köln. Zugriff: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/wie-wir-arbeiten/schwerpunkte/stadt-und-dorfentwicklung/kommunale-stellplatzsatzung [abgerufen am 20.11.2023].