Ehrenamtlicher Fahrdienst

Was ist der ehrenamtliche Fahrdienst? 

Der ehrenamtliche Fahrdienst richtet sich in erster Linie an Seniorinnen und Senioren und erleichtert Alltagswege wie Einkäufe, Arztbesuche oder Behördengänge. Engagierte Privatpersonen übernehmen dabei die Rolle der Fahrerin bzw. des Fahrers und befördern nach Anmeldung, meist einen Tag im Voraus, ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger in einem definierten Bedienungsgebiet (Flächenbetrieb). Je nach Konzept werden für die Beförderung entweder die privaten Fahrzeuge der Fahrerin bzw. des Fahrers genutzt oder es werden durch die Kommune bzw. einen Verein Fahrzeuge angeschafft. Der ehrenamtliche Fahrdienst eignet sich besonders für Fahrten im Nahbereich von dünn besiedelten, ländlichen Räumen (< 200 Personen pro Quadratkilometer) mit einem lokalen Zentrum. Um die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements zu steigern, kann den Fahrerinnen und Fahrern eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat eine Ausnahmeregelung geschaffen, nach der eine Aufwandsentschädigung von bis zu 25 Cent pro Kilometer nicht im Sinne des PBefG genehmigungspflichtig ist. 

Welche Vorteile bietet der ehrenamtliche Fahrdienst?

Der ehrenamtliche Fahrdienst kann ohne weitere Investitionen seitens der Kommune eingeführt werden, wenn private PKW s zur Verfügung gestellt werden. Zudem verstärkt ein Fahrdienst auf ehrenamtlicher Basis das soziale Miteinander und die Gemeinschaft einer Kommune und erhöht die Lebensqualität im ländlichen Raum. 

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?

Der ehrenamtliche Fahrdienst kann auf die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse einer Zielgruppe bzw. bestimmte Wegezwecke ausgerichtet werden. Zunächst gilt es daher, den genauen Einsatzbereich des Fahrdienstes durch Voruntersuchungen und Bestandsaufnahmen zu definieren. Wird beabsichtigt, die Mobilität bestimmter Zielgruppen (z. B. Seniorinnen und Senioren) zu verbessern, empfiehlt sich ihre Einbindung im Rahmen einer Befragung oder Bürgerbeteiligung, um den konkreten Mobilitätsbedarf zu ermitteln. Im nächsten Schritt ist ein geeignetes Nutzungskonzept (z. B. Bedienungsgebiet, Betriebszeiten, Betriebsform, Nutzerentgelte) zu erstellen und ggf. geeignete Fahrzeugtypen zu beschaffen und finanzieren. An dieser Stelle bietet sich die Akquise von Fördermitteln und Sponsoren an, um die finanzielle Belastung auf mehrere Schultern zu verteilen.

Häufig ergeben sich rechtliche, organisatorische und technische Unklarheiten in den Bereichen Beförderungsrechte, Vergütung der Fahrerinnen und Fahrer, Umgang mit Einnahmen bzw. Spenden, Fahrpreis für Fahrgäste, Versicherung der Fahrerinnen und Fahrer/Fahrgäste oder Rechtsschutz für Fahrerinnen und Fahrer. Nach dem PBefG ist die Beförderung von Personen mit dem eigenen oder einem zur Verfügung gestellten PKW , z. B. im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe, nur dann genehmigungsfrei, wenn sie unentgeltlich stattfindet oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Andernfalls ist eine Genehmigung und der Erwerb eines Fahrgastbeförderungsscheins notwendig. Durch den ehrenamtlichen Charakter kann keine dauerhafte Zuverlässigkeit gewährleistet werden, da dieser von dem Grad des ehrenamtlichen Engagements abhängt. Soziale Fahrdienste können auch unter Einbindung des örtlichen Verkehrsunternehmens bzw. Taxigewerbes organisiert werden. Auch die lokale Wirtschaft kann in die Bereitstellung dieser Angebote eingebunden werden, um die Mobilität ihrer Kundinnen und Kunden zu erhöhen.

Bund für Umwelt und Naturschutz, 2015: Nachhaltig mobil im ländlichen Raum. Zugriff: https://www.bund-bawue.de, Mensch & Umwelt, Mobilität [abgerufen am 21.11.2023].

Ministerium für Verkehr und Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, 2018: Mobilitätsprojekte der Landesregierung Baden Württemberg. Zugriff: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/L%C3%A4ndlicher_Raum/20180315_Version2_Mobilit%C3%A4tsprojekte_der_Landesregierung_IMA.pdf [abgerufen am 21.11.2023].