Kommunaler Nahverkehrsplan

Ein Bus auf einer Landstraße
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler

Was ist ein kommunaler Nahverkehrsplan? 

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Aufgabenträger dazu verpflichtet, einen Nahverkehrsplan zu erstellen, der die Ziele und den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des öffentlichen Verkehrs in der jeweiligen Gemeinde vorgibt. Dieser beinhaltet unter anderem die Anforderungen an Umfang, Leistungs- und Umweltqualität sowie die Vorgaben für eine verkehrsmittelübergreifende Integration des Verkehrsangebots. Im Fokus stehen dabei eine ausreichende Verkehrsbedienung und wirtschaftliche Verkehrsgestaltung sowie eine integrierte Nahverkehrsbedienung unter Berücksichtigung abgestimmter Tarife und Fahrpläne.

Trotz einer zum Teil unterschiedlichen Ausgestaltung umfasst der Nahverkehrsplan in der Regel die gleichen Bestandteile: Aufbauend auf den grundsätzlichen Zielen der Nahverkehrsplanung erfolgen eine Bestands-/Zustandsanalyse sowie eine Prognose der zu erwartenden zukünftigen Verkehrsnachfrage. Auf dieser Grundlage werden Handlungsfelder definiert sowie Maßnahmen bzw. Umsetzungsprogramme abgeleitet. Zudem werden die Finanzierungsgrundlagen dargestellt.

Im Gegensatz zu dem regionalen Nahverkehrsplan, der ein gesamtes Verbundgebiet umfasst, bezieht sich der kommunale Nahverkehrsplan auf die einzelne Gemeinde. Wenn ein regionaler Nahverkehrsplan vorliegt, wird im Gegenstromprinzip der kommunale Nahverkehrsplan aus dem regionalen Nahverkehrsplan entwickelt, während der regionale Nahverkehrsplan die Inhalte des kommunalen Nahverkehrsplans berücksichtigt.

Was ist das Ziel des kommunalen Nahverkehrsplans? 

Gemäß § 8 PBefG bildet der Nahverkehrsplan den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder können dabei weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt des Nahverkehrsplans individuell regeln. Die Inhalte des Nahverkehrsplans können sich daher je nach Bundesland leicht unterscheiden. Mit dem Nahverkehrsplan wird das Ziel verfolgt, eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sicherzustellen. Wichtige Zielsetzungen in dem Nahverkehrsplan sind insbesondere die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger (im Sinne der Barrierefreiheit), eine hohe Angebotsattraktivität/-qualität und Kundenorientierung/-zufriedenheit, Inter- und Multimodalität, eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Sicherung der Finanzierung.

Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 08.08.1990. Zugriff: https://www.gesetze-im-internet.de, Gesetze/Verordnungen, P, PBefG [abgerufen am 13.12.2023].