Regionaler Nahverkehrsplan

Ein Bus auf einer Landstraße
Quelle: berlin-event-foto.de/Peter-Paul Weiler

Was ist ein regionaler Nahverkehrsplan? 

Zur Sicherstellung eines ausreichenden öffentlichen Nahverkehrsangebots sind die Aufgabenträger dazu verpflichtet, einen Nahverkehrsplan zu erstellen, der die Ziele und den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des öffentlichen Verkehrs in der jeweiligen Region vorgibt. Dies beinhaltet unter anderem die Anforderungen an Umfang, Leistungs- und Umweltqualität sowie die Vorgaben für eine verkehrsmittelübergreifende Integration des Verkehrsangebots. Im Fokus steht dabei eine ausreichende Verkehrsbedienung und wirtschaftliche Verkehrsgestaltung sowie eine integrierte Nahverkehrsbedienung unter Berücksichtigung abgestimmter Tarife und Fahrpläne. Die Inhalte des Nahverkehrsplans werden durch die einzelnen Landesnahverkehrsgesetze bestimmt und können sich daher leicht unterscheiden. Im Gegensatz zu dem kommunalen Nahverkehrsplan, der sich auf eine einzelne Gemeinde bezieht, umfasst der regionale Nahverkehrsplan ein gesamtes Verbundgebiet, so dass die gemeindeübergreifenden Verkehrsverflechtungen umfassend berücksichtigt werden können.

Trotz einer zum Teil unterschiedlichen Ausgestaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen Landesnahverkehrsgesetze, umfasst der regionale Nahverkehrsplan in der Regel die folgenden wesentlichen Bestandteile. Aufbauend auf den grundsätzlichen Zielen der Nahverkehrsplanung erfolgt zunächst eine Bestands-/Zustandsanalyse sowie eine Prognose der zu erwartenden zukünftigen Verkehrsnachfrage. Auf dieser Grundlage werden Handlungsfelder definiert sowie Maßnahmen bzw. Umsetzungsprogramme abgeleitet. Zudem werden die Finanzierungsgrundlagen dargestellt.

Wenn ein regionaler Nahverkehrsplan vorliegt, berücksichtigt dieser im Gegenstromprinzip die Inhalte der kommunalen Nahverkehrspläne, während die kommunalen Nahverkehrspläne aus dem regionalen Nahverkehrsplan entwickelt werden.

Was ist das Ziel des regionalen Nahverkehrsplans? 

Gemäß § 8 PBefG bildet der regionale Nahverkehrsplan den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs, wobei die Länder weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt regeln können. Mit dem regionalen Nahverkehrsplan wird das Ziel verfolgt, eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen.

Wichtige Zielsetzungen in dem regionalen Nahverkehrsplan sind beispielsweise die Gewährleistung von Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger (im Sinne der Barrierefreiheit), eine hohe Angebotsattraktivität/-qualität und Kundenorientierung/-zufriedenheit, Inter- und Multimodalität, eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie der Umwelt- und Klimaschutz.

Im Rahmen der Erstellung des regionalen Nahverkehrsplans sind bei der Ausgestaltung der Mobilitätsangebote verstärkt die gemeindegrenzenübergreifenden Mobilitätsbedürfnisse zu berücksichtigen.

Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 08.08.1990. Zugriff: http://www.gesetze-im-internet.de/, Gesetze/Verordnungen, P, PBefG [abgerufen am 13.12.2023].