Regionalplan (Regionaler Raumordnungsplan)

Kleine ländliche Stadt aus der Vogelperspektive
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Was ist ein Regionalplan? 

Der Regionalplan legt als regionaler Raumordnungsplan die wesentlichen räumlichen Verkehrsstrukturen (z. B. Schienentrassen) in der jeweiligen Region fest. Gemäß § 13 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind in den Ländern ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) sowie Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalplan) aufzustellen. Der Raumordnungsplan soll Festlegungen zur Raumstruktur enthalten, insbesondere zu der anzustrebenden Siedlungsstruktur, der Freiraumstruktur, den verkehrlichen Verbindungsqualitäten zwischen Orten im Planungsraum sowie den zu sichernden Standorten und Trassen für punktuell standortbezogene Infrastruktur. Hierzu zählt unter anderem die Verkehrsinfrastruktur. Wesentliches Merkmal ist hierbei die Berücksichtigung einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsplanung. Im Sinne des Gegenstromprinzips gemäß § 1 Abs. 3 ROG müssen die Gemeinden ihre Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) an die Regionalplanung anpassen, während gleichzeitig in der Regionalplanung die Belange der kommunalen Gebietskörperschaften angemessen zu berücksichtigen sind. Die Träger der Regionalplanung unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Hierzu zählen unter anderem Regionalverbände, Bezirksregierungen, regionale Planungsgemeinschaften oder -verbände.

Was ist das Ziel des Regionalplans? 

In dem Regionalplan werden die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG konkretisiert. Demnach dient der Regionalplan der Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität und ein integriertes Verkehrssystem. Eine gute Erreichbarkeit der Teilräume untereinander ist durch schnellen und reibungslosen Personen- und Güterverkehr sicherzustellen. Im Fokus steht dabei, die Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße zu schaffen bzw. zu verbessern, insbesondere in verkehrlich hoch belasteten Räumen und Korridoren. Durch eine entsprechende Gestaltung der Raumstrukturen sollen die Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden werden.

Die verkehrsinfrastrukturellen Vorgaben zur Sicherung von Trassen und Standorten, zu den funktionalen Netzen (auf Basis des Konzepts der zentralen Orte) und zum Ausbau der Infrastruktur wirken sich auf die untergeordnete räumliche Planung aus und stellen damit eine wichtige Grundlage zur Beeinflussung des Verkehrsverhaltens dar.

Raumordnungsgesetz (ROG), 22.12.2008. Zugriff: https://www.gesetze-im-internet.de, Gesetze/Verordnungen, ROG [abgerufen am 05.01.2024].