Die Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, die motorisierten Individualverkehr über entsprechende Verkehrsschilder zulassen kann.
Der durch eine Markierung am rechten Fahrbahnrand gekennzeichnete Fahrradstreifen ist eine kostengünstige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenraum.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises beteiligen sich bei der Erstellung innerstädtischer Radverkehrskonzepte für die fünf Mittelstädte im Landkreis.