Was ist das Förderprogramm On-Demand-Verkehre?
Mit dem Förderprogramm On-Demand-Verkehre unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die kommunalen Aufgabenträger finanziell bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten (Linienbedarfsverkehre nach §44) mit einem Zuschuss von bis zu 2 Mio. Euro.
Antragsberechtigt sowie Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
Was ist das Ziel des Förderprogramms On-Demand-Verkehre?
Durch das Förderprogramm sollen Räume und Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage durch die Einrichtung von On-Demand-Angeboten erschlossen werden. Dabei müssen die geförderten On-Demand-Verkehre auf ein Ober- oder Mittelzentrum, gem. Landesentwicklungsplan (LEP), ausgerichtet sein. Der Verkehr muss in enger Verzahnung mit dem bzw. Stadt-/ Straßenbahn oder einer bestehenden Regiobuslinie erfolgen.
Website Zukunftsnetzwerk ÖPNV – Informationen zu On-Demand-Verkehren [abgerufen am 14.02.2024].
Zukunftsnetzwerk ÖPNV, 2024: Förderprogramm On-Demand-Verkehre. Zugriff: https://www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de/foerdermittel/foerdermittel-des-landes/foerderprogramm-on-demand-verkehre [abgerufen am 09.02.2024].
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, 2024: ÖPNV. Zugriff: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv, Service, Förderprogramme [abgerufen am 09.02.2024].