Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre Baden-Württemberg

Bügerbus vor einem Gebäude.
Quelle: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Was ist das Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre?

Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg die Betreiber von Bürgerbussen und Bürgerrufautos durch die Übernahme von Verwaltungskosten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Gemeinden sowie eingetragene Vereine. Die Betreiber erhalten seit 2024 jährlich pauschal 2.000 Euro. Die Aufstellung der tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Antragsstellung kann seit 2021 entfallen. Die Fördermittel können in den Bereichen

  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungs- und Sachkosten, Organisationsaufwand
  • Ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Fortbildungen für ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer
  • Anmietung oder Leasing von Fahrzeugen-Versicherungen-Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen oder anderen Veranstaltungen, einschließlich Ehrungen

genutzt werden. Die Pauschale darf nicht für den Kauf von Fahrzeugen oder für direkte Betriebskosten des Verkehrs genutzt werden. Die Antragsfrist ist jährlich vom 1. März bis 30. April. 

Was ist das Ziel des Förderprogramms Gemeinschaftsverkehre?

Durch das Förderprogramm sollen die Betreiber von lokal organisierten und ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangeboten unterstützt werden. Zudem sollen die Bürgerbusse und Bürgerrufautos das bestehende ÖPNV-Angebot ergänzen und somit das Verkehrsangebot in der Fläche ausweiten und verfestigen. Auch bietet das Förderprogramm durch die Pauschale ein niederschwelliges Angebot mit einfacher Antragstellung und einem vereinfachten Prüfverfahren.

Zukunftsnetzwerk ÖPNV, 2024: Förderungen für Gemeinschaftsverkehre. Zugriff: https://www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de, Fördermittel [abgerufen am 22.03.2024].

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, 2024: ÖPNV. Zugriff: https://vm.baden-wuerttemberg.de, Service, Förderprogramme, ÖPNV [abgerufen am 22.03.2024].