Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

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Quelle: BMDV

Was ist die Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme?

Mit der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ unterstützt das BMDV die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung einer emissionsarmen nachhaltigen Mobilität in ländlichen und städtischen Räumen. Gefördert werden breitenwirksame und übertragbare Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung der kommunalen Mobilität. 

Zur Teilnahme am zweistufigen Förderverfahren können die Skizzenformulare bis zum 17.06.2024 beim Projektträger DkV eingereicht werden. Es werden Vorhaben mit einer maximalen Laufzeit bis 31.12.2026 gefördert. 

Die Antragsberechtigung besteht für alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Darüber hinaus sind alle kommunalen Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind, sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt.

Was ist das Ziel der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme?

Ziel der Förderung ist eine Effizienzsteigerung der Verkehre und die damit verbundene Reduktion von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Zusätzlich können geförderte Projekte auch der Inklusion, Barrierefreiheit oder der Resilienz von Mobilitätsstrukturen dienen. Ziel der Vorhaben ist eine fortschreitende Digitalisierung, die beispielsweise eine effiziente Verkehrslenkung, innovatives Mobilitätsmanagement oder attraktive, bedarfsorientierte, geteilte oder intermodale Mobilitätsangebote ermöglichen oder verbessern. 

Mit der Aufteilung in zwei Förderlinien jeweils für den städtischen und den ländlichen Raum, sollen ländliche Räume explizit gefördert werden und Disparitäten zwischen Stadt und Land abgebaut werden.

Projektträger DkV: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH, 2024.