Masterplan Nahmobilität

Was ist ein Masterplan Nahmobilität? 

Der Masterplan Nahmobilität (als kombiniertes Fuß- und Radverkehrskonzept) bildet den Handlungsrahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in der jeweiligen Gemeinde für die nächsten Jahre. Dabei bündelt der Masterplan die Inhalte der kommunalen Fuß- und Radverkehrskonzepte sowie von Angeboten der Mikromobilität wie E-Scooter oder E-Lastenräder und deren Verknüpfungsmöglichkeiten in einem Gesamtkonzept. Grundsätzlich sind auch bei diesem Instrument die Belange anderer Verkehrsträgerinnen und -trägern, insbesondere die Belange des öffentlichen Personenverkehrs, zu berücksichtigen. Im Fokus der Erstellung des Masterplans Nahmobilität steht ein kooperativer Planungsprozess unter Beteiligung der verschiedenen Akteure (z. B. Planungs- und Umweltämter, ADFC etc.) sowie der Bürgerinnen und Bürger. 

Von Bedeutung sind hierbei insbesondere die Träger öffentlicher Belange, zu denen u.a. die unterschiedlichen Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindebehörden und die öffentlich-rechtlichen Fachkörperschaften (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Denkmalschutzbehörden usw.) sowie privatrechtliche Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen (z. B. Versorgungsunternehmen, Naturschutzverbände etc.), gehören.

Der Masterplan Nahmobilität basiert in der Regel auf einer Bestands- und Potenzialanalyse der Situation vor Ort und der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur. Auf diesen Grundlagen werden Entwicklungsziele bzw. eine Zielvision für den Rad- und Fußverkehr festgelegt. Aus dem Abgleich der Ist-Situation mit der Zielvision lassen sich im nächsten Schritt Strategien zur Zielerreichung erarbeiten und konkrete Handlungsfelder ableiten. Darauf aufbauend sind in den verschiedenen Handlungsfeldern Maßnahmen zu entwickeln sowie Handlungsleitfäden zur Umsetzung zu erarbeiten.

Der Masterplan Nahmobilität kann eine Vielzahl an Handlungsfeldern umfassen:

Für den Fußverkehr:

  • Der Ausbau von attraktiven, sicheren Gehwegen und Querungen von Straßen und Knotenpunkten,
  • die Erhöhung der Aufenthaltsqualität von öffentlichen Räumen.

Für den Radverkehr: 

  • Der Ausbau der Radwegeinfrastruktur und Radabstellmöglichkeiten einschließlich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder/Pedelecs, 
  • die Entwicklung von innovativen Mobilitätsansätzen wie der City-Logistik mit Lastenrädern. 

Der Masterplan Nahmobilität eignet sich zudem zur Erarbeitung übergreifender Handlungsfelder, bei denen sich zahlreiche Schnittstellen zwischen der Förderung des Rad- und Fußverkehrs ergeben. Dies betrifft beispielsweise die Erweiterung der wegweisenden Beschilderung, die Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung, die Bereitstellung von Informationen zu Förderprogrammen und Beratungsangeboten für die Akteure in der Gemeinde sowie die Vernetzung der verschiedenen Akteure. Zudem ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes vor allem anzustreben, da sich oftmals ein kombinierter Ausbau der Rad- und Fußwegeinfrastruktur anbietet.

Was ist das Ziel des Masterplans Nahmobilität?

Der Masterplan Nahmobilität stellt die wesentliche Grundlage für kommunalpolitische Entscheidungen und Handlungsansätze im Zusammenhang mit der Förderung des Fuß- und Radverkehrs in der Gemeinde dar. Der Masterplan verfolgt das Ziel, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern sowie durch Verlagerungseffekte vom MIV einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Dabei steht die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität/Attraktivitätssteigerung von Vierteln (einschließlich der Lärmreduktion) sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. für Kinder) im Fokus. Zudem ergeben sich positive Auswirkungen auf die Gesundheit. Darüber hinaus kann die qualitative Aufwertung der öffentlichen Räume angestrebt werden, indem Flächen für den MIV in Flächen für den Fuß- und Radverkehr umgewandelt werden.

Durch die Zusammenlegung von Fuß- und Radverkehrskonzepten in einen Masterplan Nahmobilität können vor allem Synergien herausgearbeitet werden. So steht beispielsweise der Ausbau der Fuß- und Radwege in einem engen Zusammenhang und kann im Rahmen des Masterplans Nahmobilität direkt gemeinsam geplant werden.

Für den Fußverkehr hat die Bundesregierung bislang noch keine übergeordnete Strategie verabschiedet. Das Umweltbundesamt (UBA) nennt sieben mögliche Ziele einer Fußverkehrsstrategie: (1) Mehr Menschen gehen zu Fuß (2) Zufußgehen in Deutschland wird sicherer (3) Aktive Fortbewegung hält immer mehr Menschen gesund (4) Die meisten mobilitätseingeschränkten Menschen sind ohne fremde Hilfe mobil (5) Fußverkehrsförderung trägt dazu bei, die Umwelt zu entlasten (6) Zufußgehen in Städten und Gemeinden wird attraktiver (7) Wahrnehmung und Bedeutung des Fußverkehrs erhöhen sich.

Der nationale Radverkehrsplan 3.0 mit seinen Leitzielen und Themenschwerpunkten kann als Orientierungsrahmen für die Entwicklung des Masterplans Nahmobilität dienen. Die Bundesregierung hat acht Leitziele definiert: (1) Lückenloser Radverkehr in Deutschland (2) Deutschland wird Fahrrad-Pendlerland (3) Das Fahrrad im Zentrum moderner Mobilitätssysteme (4) Radverkehr erobert Stadt und Land (5) Vision Zero im Radverkehr (6) Urbaner Lastenverkehr wird Radverkehr (7) Deutschland wird Fahrradstandort (8) Radverkehr wird intelligent, smart und vernetzt. 

Da es sich beim Masterplan Nahmobilität um ein informelles Instrument handelt, muss darauf geachtet werden, die fachübergreifend erarbeiteten Strategien nach erfolgtem Beschluss tatsächlich umzusetzen.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), 2019: Nationaler Radverkehrsplan 3.0. Berlin. Zugriff: https://bmdv.bund.de, Service, Publikationen [abgerufen am 22.12.2023].

Umweltbundesamt (UBA), 2018: Geht doch! Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie. Dessau-Roßlau. Zugriff: www.umweltbundesamt.de, Publikationen [abgerufen am 22.12.2023].