Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht besonders den Schutz des Radverkehrs und die Stärkung moderner Mobilität vor und ermöglicht Straßenverkehrsbehörden neue Maßnahmen der Verkehrsgestaltung.
Die Verordnung regelt mögliche Handlungsinstrumente zur Vergabe und Finanzierung von Personenverkehrsdienstleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, die nicht wirtschaftlich erbracht werden können.