Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan? 

Die Förderung der Mobilität in den Gemeinden beansprucht entsprechende Flächen für die Bereitstellung der Mobilitätsangebote. So müssen beispielsweise zur Förderung des Radverkehrs Flächen für die Radwegeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Ein wichtiges Instrument stellt hierbei die Flächennutzungsplanung als Bestandteil der Bauleitplanung dar. Gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Bauleitplanung die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Zu den Bauleitplänen zählen der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind unter anderem die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen. Dabei ist eine auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtete städtebauliche Nutzung anzustreben. 

Was ist das Ziel eines Flächennutzungsplans? 

Gemäß § 5 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge). Die Flächennutzungspläne bilden somit die Grundlage für Bebauungspläne, die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die räumliche Entwicklung konkretisieren. Grundsätzlich zu berücksichtigen sind die Vorgaben, die sich aus der übergeordneten Planung, vor allem den Regionalplänen, ergeben.

Die Flächennutzungspläne legen die räumlichen Rahmenvorgaben für die nächsten Jahre formal fest. Die Mobilität in den Gemeinden kann durch die Ausweisung von Verkehrsflächen (z. B. Straßenbahn- oder Radverkehrsinfrastruktur) verbessert werden. Für den Ausbau des SPNV - sowie des schienengebundenen ÖPNV -Angebots ist die Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan erforderlich. Gleiches gilt beispielsweise für die Ausweitung des Radwegenetzes. Zu beachten ist, dass in dem mehrstufigen Aufstellungsverfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verpflichtend ist. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Mobilitätsbedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen berücksichtigt werden.

Baugesetzbuch (BauGB), 03.11.2017: Zugriff: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ [abgerufen am 04.12.2023].