Bebauungsplan

Büro mit mehrere Planrollen
Quelle: Reza Estakhrian / Getty Images

Was ist ein Bebauungsplan? 

Die Förderung der Mobilität in den Gemeinden beansprucht entsprechende Flächen für die Bereitstellung der Mobilitätsangebote. So müssen beispielsweise zur Förderung des Radverkehrs Flächen für die Radwegeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Ein wichtiges Instrument stellt hierbei der Bebauungsplan als Bestandteil der Bauleitplanung dar. Gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Bauleitplanung die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Zu den Bauleitplänen zählen der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken in einer Gemeinde sowie deren Nutzung geregelt. Bei der Aufstellung des Bauleitplans sind unter anderem die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen. Dabei ist eine auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichtete städtebauliche Nutzung anzustreben. 

Was ist das Ziel des Bebauungsplans? 

Gemäß § 8 BauGB enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, ist ein Flächennutzungsplan nicht erforderlich. Der Bebauungsplan umfasst in der Regel die folgenden Bestandteile: Zeichnerische und textliche Festsetzungen, eine Begründung, in der Ziele und wesentliche Auswirkungen des Planes erläutert werden, ein Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung sowie eine zusammenfassende Erklärung, mit der Erläuterung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden. Da der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird, gilt er wie ein Gesetz, sodass die Vorgaben des Bebauungsplans für die Eigentümer der einzelnen Flächen immer rechtsverbindlich sind.

Gemäß § 9 BauGB legen die Gemeinden in der Regel für ein Teilgebiet unter anderem die Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen fest. Dabei können die Flächen auch als öffentliche oder private Flächen festgesetzt werden. Damit stellt der Bebauungsplan die rechtlichen Grundlagen für den (Aus-)Bau von Verkehrsinfrastrukturen für den fließenden (z. B. hinsichtlich der Erschließung von Wohngebieten mit Rad- und Fußwegen) und ruhenden Verkehr (z. B. Ausweisung von Sammelparkplätzen am Rand von Wohngebieten) dar. Durch die Festsetzungen in dem Bebauungsplan kann dementsprechend das Verkehrsverhalten in den Gemeinden stark beeinflusst und gesteuert werden. Zu beachten ist, dass in dem mehrstufigen Aufstellungsverfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verpflichtend ist. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die Mobilitätsbedürfnisse der verschiedenen Interessensgruppen Berücksichtigung finden.

Baugesetzbuch (BauGB). Zugriff: https://www.gesetze-im-internet.de, Gesetze/Verordnungen, BauGB [abgerufen am 21.11.2023].