Nahverkehrsplan (rechtlich)

Was ist ein Nahverkehrsplan?

Ein Nahverkehrsplan ist ein Planungsinstrument für den ÖPNV und enthält eine Bestandsaufnahme des ÖPNV-Angebotes vor Ort sowie Zielvorgaben für die zukünftige Entwicklung der verschiedenen Bedienformen und Mobilitätskonzepte. Er formuliert Qualitätsstandards und Zielvereinbarungen der Verkehrsbedienung und ist ein kontrollierendes und planendes Instrument, welches das Verkehrsangebot vor Ort definiert. 

Der Nahverkehrsplan ist begründet auf einer Analyse der räumlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf Grundlage von Plänen und Programmen der regionalen und lokalen Ebene.

Gesetzliche Grundlagen für den ÖPNV und daher im Rahmen eines Nahverkehrsplans zu berücksichtigen sind:

  • Das ÖPNV-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 
  • Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Der jeweilige planungspflichtige Aufgabenträger im ÖPNV ist nach dem ÖPNV-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet, einen Nahverkehrsplan zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV als Planungsinstrument aufzustellen und ggf. fortzuentwickeln. 

Ein Nahverkehrsplan baut sich nach folgender Grundstruktur auf: Am Anfang findet sich ein allgemeiner Teil, in dem vor allem die gesetzlichen Vorgaben sowie die Ziele der Raumordnung und Landesplanung dargestellt werden. Daraufhin werden der Status Quo und die aktuellen Zielvorgaben dargestellt. Schließlich gibt der Nahverkehrsplan Ziele für die nächsten Jahre an.

Was ist das Ziel des Nahverkehrsplans?

Neben der Bewertung der Entwicklung von Infrastruktur und Betrieb des ÖPNV der letzten Jahre sowie von Qualitäts- und Umweltstandards, ist zentraler Bestandteil eines Nahverkehrsplanes, klare Vorgaben und Weichenstellungen für die Zukunft zu geben. 

Der Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistungen des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten für die angemessene Verkehrsbedienung und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals darzustellen. Zudem müssen Ausrüstungsstandards der eingesetzten Fahrzeuge vorgegeben werden.

Der Nahverkehrsplan muss bei den Aussagen zur Investitionsplanung außerdem Angaben über den voraussichtlichen Finanzbedarf enthalten. Die Kostenbetrachtungen müssen mit dem Haushalt des jeweiligen Aufgabenträgers in Einklang gebracht werden. Des Weiteren muss der Nahverkehrsplan Festlegungen zur Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen enthalten. 

Schließlich bringt der Nahverkehrsplan die unterschiedlichen Aktivitäten von Kreis, Städten und Gemeinden in Einklang, um der Bevölkerung ein ihrem jeweiligen Bedarf entsprechendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung zu stellen. 

FIS – Forschungsinformationssystem, 06.12.2022: Nahverkehrsplan. Zugriff: https://www.forschungsinformationssystem.de, Personenverkehr, Mobilität und Raum, Nahverkehrsplan [abgerufen am 05.01.2024].

Verkehrsclub Deutschland (VCD), 17.04.2020: Der rechtliche Rahmen des ÖPNV. Zugriff: https://www.vcd.org, Artikel [abgerufen am 05.01.2024].