Firmenrad

Geschäftsmann, der in der Stadt radelt.
Quelle: Westend61 / Getty Images

Was ist ein Firmenrad? 

Das Firmenrad ist ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Fahrrad, Pedelec oder E-Bike, welches auch für private Zwecke genutzt werden kann. In der Regel erfolgt dies über ein Gehaltsumwandlungsmodell, das den Modellen für Firmenwagen ähnelt. Die Arbeitgeber schließen hierzu einen Kauf- oder Leasingvertrag mit dem Fahrradhandel. Der Leasingbetrag wird mit der monatlichen Gehaltsabrechnung der nutzenden Beschäftigten verrechnet (Entgeltumwandlung). Seit dem Jahr 2020 gilt die sogenannte 0,25 Prozent-Regel, die von der obersten Finanzbehörde des Bundes beschlossen wurde. Diese Regel ermöglicht bei der Anschaffung eines Firmenrads einen steuerlichen Vorteil für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Pro Monat müssen nur 0,25 Prozent vom Listenpreis des Firmenrads als geldwerter Vorteil versteuert werden. In der Regel beläuft sich die Länge des Leasingvertrags auf drei Jahre. Nach Ablauf des Leasingvertrags können die Beschäftigten das Fahrrad zu einem vergünstigten Preis kaufen oder einen neuen Leasingvertrag über das Unternehmen abschließen. 

Neben dem Gehaltsumwandlungsmodell gibt es bei der Anschaffung von Firmenrädern auch die Möglichkeit eines Gehaltsextras. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten für das Firmenrad zusätzlich zum Gehalt und überlassen es den Beschäftigten. Für die Beschäftigten entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung. 

Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können ein Fahrrad mit den dargestellten Steuervorteilen beziehen. Die Kosten für die Anschaffung sind dabei selbst zu tragen, können aber als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. 

Welche Vorteile bietet ein Firmenrad? 

Das Firmenrad erweitert die Mobilitätsoptionen für Beschäftigte. Es bietet steuerliche Vorteile und ist in der Anschaffung und dem Unterhalt günstiger als ein privates Fahrrad oder ein privater PKW . Zudem können mit einem Pedelec oder E-Bike längere Distanzen als mit einem normalen Fahrrad zurückgelegt werden. Somit ist das Firmenrad auch für Berufspendlerinnen und -pendler geeignet, die weiter von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen. Das Firmenrad bietet ebenfalls Vorteile für die Arbeitgeber. Das Radfahren fördert die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und somit auch deren Produktivität. Personalausfälle, beispielsweise durch Krankheit, können reduziert werden. Darüber hinaus werden bei der Nutzung von Firmenrädern weniger Pkw-Parkplätze benötigt.

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten? 

Die Einführung von Firmenrädern lässt sich nicht unmittelbar durch Kommunen steuern, da die Entscheidung über die Einführung den Unternehmen obliegt. Das Potenzial von Firmenrädern kann jedoch im Rahmen eines Pendlerkonzepts durch Kommunen geprüft werden. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sowie die Entwicklung eines Radverkehrskonzepts in der Region tragen grundsätzlich zur Attraktivitätssteigerung des Radfahrens bei. Informationsveranstaltungen und Workshops können einen weiteren Beitrag leisten, Unternehmen und Beschäftigte für die Einführung und Nutzung des Firmenrads zu gewinnen.

Ob sich ein Firmenrad für Beschäftigte lohnt, muss im Vorfeld anhand des konkreten Angebots ermittelt werden. Nach dem Ablauf des Leasingvertrags kann das Fahrrad zu einem vergünstigten Preis erworben werden. Dieser Preis entspricht in der Regel nur ca. zehn bis 15 Prozent des Anschaffungspreises. Liegt der tatsächliche Wert des Fahrrads über dem vertraglich vereinbarten Preis, muss die Differenz zusätzlich versteuert werden. Dieser Aspekt sollte bei der persönlichen Kalkulation berücksichtigt werden, um das Einsparpotenzial richtig zu ermitteln. Wird das Gehaltsumwandlungsmodell gewählt, ist zu beachten, dass das Gehalt und damit auch die Rentenansprüche sinken. Gewerkschaften stehen deshalb Firmenrädern teils kritisch gegenüber. Ein Grund, der Pendlerinnen und Pendlern von der Nutzung des Dienstrades abhalten kann, ist schlechtes Wetter. Radfahren ist häufig witterungsabhängig. Bei Regen oder kalten Temperaturen bietet das Fahrrad wenig Schutz und wird seltener genutzt. Eine hügelige Topografie kann ebenfalls ein Hemmnis bei der Fahrradnutzung auf dem Arbeitsweg darstellen. In diesem Fall können Pedelecs oder E-Bikes Abhilfe schaffen. Sanitäre Anlagen, sichere Abstellanlagen sowie Spinde für Regenkleidung und Helme am Arbeitsort setzten weitere Anreize zur Radnutzung.

B.A.U.M. Consult GmbH, 2016: Nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum. Erkenntnisse zu überbetrieblichem Mobilitätsmanagement
aus dem Modellprojekt 3mobil (2014-2016) Zugriff: https://www.baumgroup.de/fileadmin/dokumente/Meldungen_Veranstaltungen/… [abgerufen am 13.06.2023].

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