Mietertickets

Was sind Mietertickets? 

Mietertickets sind rabattierte oder kostenlose Fahrscheine bzw. Abonnements für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die Wohnungsunternehmen im Rahmen des Mietvertrags ihren Mieterinnen und Mietern zur Verfügung stellen.

Was sind die Vorteile eines Mietertickets? 

Wesentlicher Vorteil für die Mieterinnen und Mieter ist die Möglichkeit, rabattierte bzw. kostenlose Tickets zu erhalten. Aus umweltpolitischer Sicht hat das Mieterticket den Vorteil, einen Anreiz für die Nutzung des ÖPNV zu schaffen. Zudem macht sich das Mieterticket ein wichtiges Gelegenheitsfenster zunutze: Menschen, die ihren Wohnort wechseln, müssen sich im neuen Wohnumfeld orientieren. Das betrifft auch die Organisation ihrer Mobilität. Dabei sind sie häufig offener für Mobilitätsformen, die sie bislang nicht nutzten, wie z. B. den ÖPNV. Für Wohnungsunternehmen kann das Mieterticket wettbewerbliche Vorteile schaffen, da das Kernprodukt „Wohnung“ durch ein integriertes Mobilitätsangebot aufgewertet wird. Außerdem ist ein Mieterticket deutlich günstiger als die Ablöse oder der Bau eines Stellplatzes. Verkehrsunternehmen und -verbünde können mit Mietertickets langfristige und sichere Vertriebskanäle etablieren, neue Kundschaft gewinnen und die Kundenbindung erhöhen.

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten? 

Mietertickets sind vor allem dann sinnvoll, wenn nur wenige Bewohnerinnen und Bewohner über Zeitkarten für den ÖPNV verfügen. Studentisch geprägte Wohnstrukturen scheiden hier beispielsweise aus, weil Studierende meist Anspruch auf ein Semesterticket haben. Arbeitnehmenden dagegen steht häufig kein Jobticket zur Verfügung. Grundvoraussetzung für das Mieterticket ist eine fußläufige, barrierefreie Anbindung des Wohnortes an den ÖPNV und ein ausreichend attraktives ÖPNV-Angebot.

Für die Umsetzung des Mietertickets bieten sich unterschiedliche Modelle an:

  • Sharing-Modell: Die Mieterinnen und Mieter teilen sich übertragbare Tickets. Die Fahrkarten werden durch das Wohnungsunternehmen bestellt, ausgegeben und verliehen. Die Tickets können kostenlos zur Verfügung gestellt oder die Nutzung im Rahmen eines Mietkonzepts verrechnet werden. Das Sharing-Modell setzt voraus, dass das Verkehrsunternehmen übertragbare Tickets anbietet.
  • Freiwilliges Mieterticket: Das Wohnungsunternehmen kauft ÖPNV-Fahrkarten und Abonnements in großer Anzahl und verhandelt dabei einen Großkundenrabatt. Durch die Weitergabe des Großkundenrabatts können interessierte Mieterinnen und Mieter vergünstigte Tickets kaufen.
  • Solidarticket: Beim Solidarticket wird allen Mieterinnen und Mietern ein Mieterticket zur Verfügung gestellt, das sie beispielsweise durch einen Aufschlag auf die Kaltmiete bezahlen müssen. Dabei kauft das Wohnungsunternehmen ebenfalls ÖPNV-Fahrkarten und Abonnements in großer Anzahl mit einem entsprechenden Großkundenrabatt, den sie weitergeben. So ist der Aufschlag auf die Kaltmiete geringer als die reguläre Anschaffung der entsprechenden Fahrkarte. 

Das Wohnungsunternehmen schließt einen Kooperationsvertrag mit dem betreffenden Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbund ab. Der Vertrag regelt das Ticketmodell. Ob der Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen oder einem Verkehrsverbund abgeschlossen wird, hängt davon ab, wer für die Tarifgestaltung zuständig ist.

Die Einrichtung eines Mietertickets lässt sich nicht durch die Kommune unmittelbar steuern. Dennoch kann die Kommune Hilfe leisten, beispielsweise finanziell oder durch Unterstützung bei Information und Kommunikation.  

Lambrecht, Franz und Sommer, Carsten, 2016: Konzepte für Mietertickets zur Verknüpfung von Wohnen und Verkehr. Zugriff: INFORMATIK - Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik e.V., P259 - INFORMATIK 2016, Suche [abgerufen am 18.12.2023].

Schmidt, Christoph, 08.01.2019: Der Kreis Unna bekommt Deutschlands erstes Mieterticket. Zugriff: https://www.hellwegeranzeiger.de [abgerufen am 13.07.2020].

Verkehrsclub Deutschland (VCD), 2022: Faltblatt Mietertickets. Zugriff: https://www.vcd.org, Themen, Wohnen und Mobilität, Downloads [abgerufen am 18.12.2023].