Förderung von Fahrgemeinschaften

Mann steigt in fahrgemeinschaftlich genutztes Auto ein.
Quelle: miodrag ignjatovic / Getty Images

Was sind Fahrgemeinschaften? 

Als Fahrgemeinschaft wird eine Gruppe von zwei oder mehr Personen bezeichnet, die gemeinsam in einem PKW unterwegs sind. Häufig ergeben sich Fahrgemeinschaften im Kontext des Pendlerverkehrs, bei denen sich in regelmäßigen Abständen (z. B. täglich) mehrere Personen den Arbeitsweg teilen. Darüber hinaus werden nicht regelmäßige Fahrgemeinschaften auch für Freizeitwege (z. B. Wochenendfahrten) gebildet, da sie eine kostengünstige und schnelle Mobilitätsoption darstellen. Die Mitfahrerinnen und Mitfahrer entrichten in der Regel einen Unkostenbeitrag an den Fahrenden, um sich so an den entstandenen Kosten (Kraftstoff, Fahrzeugverschleiß etc.) zu beteiligen.

Welche Vorteile bieten Fahrgemeinschaften?

Fahrgemeinschaften eröffnen den Mitfahrerinnen und Mitfahrern unabhängig vom privaten Pkw und dem ÖV eine zusätzliche komfortable und kostengünstige Mobilitätsoption. Der Fahrer oder die Fahrerin profitiert von der Möglichkeit, die Kosten seiner/ihrer Fahrt mit weiteren Personen zu teilen. Ein positiver Effekt durch die Bildung von Fahrgemeinschaften ist, dass der (Pendler-)Verkehr reduziert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Fahrgemeinschaften haben weder Einschränkungen im Bereich des Einsatzgebietes noch hinsichtlich des zeitlichen Faktors.

Was ist für eine erfolgreiche Umsetzung zu beachten?

Die Integration bzw. Umsetzung solcher Fahrgemeinschaften können auf unterschiedliche Weise, analog oder digital, organisiert werden.

Die Kommune sollte sich die Frage stellen, inwieweit sie analoge Systeme (schwarzes Brett etc.) eigenständig aufbauen möchte. Die Errichtung eines schwarzen Brettes kann z. B. an öffentlichen Einrichtungen oder P+R -Parkplätzen erfolgen. Die Art und Form der Umsetzung sollten mit den lokalen Stakeholdern abgestimmt werden.

Es fallen ggfs. einmalige Kosten für die Anschaffung der schwarzen Bretter an, die in der Regel durch die Kommune getragen werden. Um einen Teil der Kosten zu decken, können Werbeplätze an regionale oder überregionale Unternehmen verkauft werden. Es ergeben sich fortlaufende Aufwendungen für die Instandhaltung und Pflege der schwarzen Bretter. Beide Kostenpositionen sind primär von der Größe, Anzahl sowie Ausgestaltung der Maßnahmen abhängig.

Soll hingegen eine digitale Lösung verwendet werden, bietet es sich an, auf bestehende Systeme zurückzugreifen, um die Entwicklung von Parallelstrukturen zu vermeiden und Kosten zu sparen.

Um möglichst viele Personen für die Teilnahme zu gewinnen, sollte das Angebot umfassend beworben werden.

Es gilt zu beachten, dass bei digitalen Lösungen der nicht-digitale Bevölkerungsanteil nicht erreicht wird. Dies stellt gerade ältere Menschen in ländlichen Regionen vor große Herausforderungen. Um eine hohe Attraktivität der digitalen und analogen Systeme sicherzustellen, wird eine möglichst hohe Anzahl an Fahrerinnen und Fahrern sowie Mitfahrerinnen und Mitfahrern benötigt, da so die Wahrscheinlichkeit steigt, eine Fahrt bzw. Mitfahrerinnen und Mitfahrer für die eigene Fahrt zu finden. Das Angebot sollte daher bei der Einführung durch geeignete Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen beworben werden, um die Bekanntheit in der Bevölkerung zu steigern und Nutzungshemmnisse abzubauen. Weiterhin bestehen häufig Bedenken, unbekannte Personen im eigenen Pkw mitzunehmen bzw. zu einer unbekannten Person in das Fahrzeug zu steigen. Digitale Systeme besitzen in der Regel die Möglichkeit, nach Abschluss der Fahrt eine Bewertung für die Fahrerin oder den Fahrer bzw. die Mitfahrerinnen und Mitfahrer zu veröffentlichen, um so das Vertrauen unter den Teilnehmenden zu stärken.

Pendlerportal.de [abgerufen am 05.12.2023].

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 2016: Integrierte Mobilitätskonzepte zur Einbindung unterschiedlicher Mobilitätsformen in ländlichen Räumen. Zugriff: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/ministerien/bmvi/b… [abgerufen am 05.12.2023].