Drittnutzerfinanzierung: Zweckgebundene Parkraumbewirtschaftung

Schild für einen Parkscheinautomaten
Quelle: Photo Agnes Elisabeth Szucs / Getty Images

Was ist zweckgebundene Parkraumbewirtschaftung? 

Bei der zweckgebundenen Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung fließen die Einnahmen nicht in den allgemeinen kommunalen Haushalt, sondern werden unmittelbar für vorher definierte Zwecke eingesetzt. Dies kann etwa die Verwendung zur Förderung des Umweltverbundes umfassen, z. B. zum Ausbau des ÖPNV -Angebotes oder zur Erweiterung des Radwegenetzes.

Parkraumbewirtschaftung an sich bezeichnet die Steuerung und Bewirtschaftung von öffentlichen Parkplätzen. Hierzu zählen:

  • die Parkzweckbeschränkung
  • die Parkdauerbeschränkung
  • das Bewohnerparken
  • die Erhebung von Parkgebühren
  • die Parkraumüberwachung

Die Erhebung von Parkgebühren erfolgt in definierten Parkzonen. Da die Bereitstellung und Instandhaltung der öffentlichen Parkplätze für Kommunen mit hohen Kosten verbunden sind, erheben die Kommunen, vor allem in Innenstadtbereichen, Parkgebühren. Die Parkgebühren unterscheiden sich in der Regel zwischen den Parkzonen. Die Entrichtung der Gebühr durch die Nutzerinnen und Nutzer erfolgt insbesondere mittels Parkscheinautomat oder digital per Smartphone(-App). Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung bietet es sich an, die zeitliche und räumliche Dynamik in der Nachfrage nach Parkmöglichkeiten in Form einer flexiblen Bepreisung zu berücksichtigen. In Abhängigkeit des (gewünschten) Auslastungsgrades können die Parkgebühren räumlich und zeitlich differenziert und dynamisch angepasst werden.

Was ist das Ziel der zweckgebundenen Parkraumbewirtschaftung?

Im Rahmen der zweckgebundenen Parkraumbewirtschaftung wird das Ziel verfolgt, das Verkehrsverhalten zu steuern und insbesondere eine Verlagerung vom MIV  zum Umweltverbund zu erreichen. Dazu wird bei der Festlegung zur Zweckbindung der Einnahmen sichergestellt, dass parallel zu den Einschränkungen des MIV eine Aufwertung des Umweltverbundes bzw. des gesamten Mobilitätsangebotes erfolgt. Die Nutzung des eigenen Pkw soll somit unattraktiver und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie das Radfahren und das zu Fuß gehen attraktiver werden. Hierdurch werden die verkehrsbedingten Emissionen (Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm) gesenkt und die Verkehrssicherheit erhöht. Zudem soll der MIV-bedingte Flächenverbrauch reduziert und damit gleichzeitig die Qualität öffentlicher Räume verbessert werden.

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, 2016: Parkraumbewirtschaftung – Nutzen und Effekte. Stuttgart. Zugriff: https://difu.de/, Publikationen [abgerufen am 22.12.2023].